Auftragsbearbeitung
Da jeder Wintergarten baugenehmigungspflichtig ist, stellen wir nach Auftragserteilung als erstes einen Bauantrag. Unsere Architekten sorgen für eine kompetente und zügige Bearbeitung.
Ist die Baugenehmigung erteilt, wird das Feinmaß aufgenommen. Anhand dessen entwickeln unsere Architekten, Ingenieure und Handwerker gemeinsam "entsprechend den Regeln der Technik" die detaillierten Ausführungspläne. Diese werden Ihnen zur endgültigen Abstimmung übersandt.
So haben Sie vor Produktionsbeginn die Möglichkeit, sicherzustellen, dass alle Ihre Wünsche berücksichtigt worden sind.
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