Zertifikate
DIN EN 1090
Wer in Europa tragende Bauteile aus Stahl oder Aluminium (z. B. Wintergärten, Überdachungen) in Verkehr bringt, ist seit spätestens Juli 2014 gesetzlich verpflichtet, die Vorgaben der EN 1090 (u. a. werkseigene Produktionskontrolle) zu erfüllen.
CE Kennzeichnung
Für das „in Verkehr bringen“ von Bauprodukten gilt die CE-Kennzeichnungspflicht. Mit der CE-Kennzeichnung übernimmt der Hersteller die Verantwortung, dass sein gesamtes, gekennzeichnetes Produkt inklusive aller Materialien den europäischen Rechtsvorschriften entspricht.
Zertifikat EN 1090-1 Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
Produkte
Stahltragwerke und Bausätze einschließlich EXC2 nach EN 1090-2 sowie Aluminiumtragwerke und Bausätze einschließlich EXC2 nach EN 1090-3
Verwendungszweck
Für tragendende Zwecke in allen Arten von Bauwerken
Herstellungsumfang
- Bemessung
- Produktion: Scheren-Lochen-Formgeben, Schweißen, mech. Verbinden und Korrosionsschutz
Zertifikat EN 1090-2 Stahlschweißen und EN 1090-3 Aluminiumschweißen
Bauprodukte
- Stahltragwerke und Bausätze bis EXC2 nach EN 1090-2
- Aluminiumtragwerke und Bausätze bis EXC2 nach EN 1090-3
Schweißprozesse
- 131 – MIG – Metall-Inertgasschweißen
- 135 – MAG – Metall-Aktivgasschweißen
Grundwerkstoffe
- S235, S275 nach EN 10025-2
- Werkstoffgruppen 21,22,23 nach CR ISO 15608